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Umwelt. Planung. Regulierung.

News

Wir öffnen Wege. Und darüber sprechen wir auch.

Ausstellung bis März 2025: Peter Lindenberg bei KOPP-ASSENMACHER Rechtsanwälte

Mit Vernissage und Get-together in den Kanzleiräumlichkeiten haben Peter Lindenberg und Stefan Kopp-Assenmacher die Ausstellung „Goldener Oktober im Tiergarten“ eröffnet. Der Maler Peter Lindenberg und Stefan Kopp-Assenmacher führten bereits am 05.11.2024 die rund 30 Gäste aus Recht, Wirtschaft und Kunst durch einen spannenden Abend, an dem die warmen, energetischen Bilder einen Kontrapunkt setzten zu einem grauen November, der gerade an diesem Abend auch dunklere politische Zeiten ankündigte. Kraft tanken also im „Goldenen Oktober“ für Herbst und Winter.

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EuGH: Keine pauschale UVP-Pflicht bei Landschafts­schutzgebiets­ausweisungen

Am 17.10.2024 urteilte der EuGH in einem Vorlageverfahren des Niedersächsischen OVG, das sich mit der UVP-Pflicht bei der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten beschäftigte (Az. C 461/23). Die Entscheidung folgt im Wesentlichen Argumenten, die wir zuvor in einer Stellungnahme für das Land Niedersachsen in das Verfahren vor dem OVG eingebracht hatten und die zum im Oktober 2024 vom EuGH bestätigten Ergebnis kam: Landschaftsschutzgebietsausweisungen mit pauschalen Zulässigkeitsvorgaben für bestimmte Tätigkeiten im Gebiet sind regelmäßig nicht SUP-pflichtig.

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OVG Magdeburg: Rechtswidrige Anordnung zur Beseitigung eines Abfalllagers nach § 20 Abs. 2 BImSchG wegen unerfüllbarer Fristenregelung

In einem Rechtsstreit um eine immissionsschutzrechtliche Beseitigungsanordnung nach § 20 Abs. 2 BImSchG hat das OVG Magdeburg die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs angeordnet und dies mit der Nichterfüllbarkeit der seitens der Behörde gesetzten Fristenregelung begründet (Beschluss vom 10.10.2024 – Az. 2 M 74/24). Die Behörde hatte verlangt, innerhalb einer bestimmten Frist die Entsorgung von Abfällen vorzunehmen. Wegen fehlender Entsorgungswege war diese Frist jedoch nicht erfüllbar.

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KOPP-ASSENMACHER Rechtsanwälte bei der 7. Berliner Klärschlammkonferenz 2024

Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher betont: „Klärschlammverbrennung und Phosphorrückgewinnung müssen besser verzahnt werden.“ Thema der diesjährigen Tagung am 11./12.11.2024, die wie in den Vorjahren von der Kanzlei KOPP-ASSENMACHER Rechtsanwälte programmleitend begleitet wurde, war die Frage, wie es um die Umsetzung des Fahrplans der Klärschlammverordnung 2017 steht, ab dem Jahr 2029 in Deutschland flächendeckend aus Klärschlämmen den darin enthaltenden wertvollen Phosphor zurückzugewinnen.

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Ankündigung eines neuen europäischen Kreislauf­wirtschafts­rechts und Entwurf einer Nationalen Kreislauf­wirtschafts­strategie

Das Kreislaufwirtschaftsrecht bleibt in Bewegung. Nach dem EU Green Deal und dem daraus gewachsenen, kurz vor dem Abschluss stehenden Gesetzgebungsverfahren zur EU-Verpackungsverordnung zeichnen sich auf europäischer und nationaler Ebene neue Initiativen zur Vertiefung des Kreislaufwirtschaftsrechts ab.

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Einwegkunststoff­fondsgesetz: Umsetzung und Erfahrungen zum Vollzug durch das Umwelt­bundesamt

Das Einwegkunststofffonds-Gesetz erreicht die Praxis. Neue Einwegkunststoffhersteller müssen sich vor Markteintritt registrieren lassen, für Bestandsunternehmen läuft eine Frist bis Jahresende 2024. Das Umweltbundesamt hat zudem damit begonnen, erste Einstufungsentscheidungen zu Einwegkunststoffprodukten zu erlassen. Worauf Betroffene jetzt achten sollten.

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Philosophie

Ihre Kanzlei für das öffentliche Wirtschaftsrecht

Fokussierung auf Umwelt, Planung und Regulierung. Präzision und Effektivität. Engagement in der spezialisierten Beratung von Unternehmen und staatlichen Institutionen in allen Belangen des Umwelt- und Planungsrechts. Als langjährig erfahrene Experten im Umwelt- und Planungsrecht stehen wir unseren Mandanten zur Seite. Wir arbeiten hochspezialisiert und vorausschauend.

Team

Wir verbinden Kompetenz mit Leidenschaft. Gemeinsam finden wir starke Lösungen. Und öffnen neue Spielräume.

Annika Levy

Rechtsanwältin

Stefan Kopp-Assenmacher

Rechtsanwalt

Alexander Ionis

Rechtsanwalt

Dr. Wolfgang Abromeit

Rechtsanwalt

Dr. Cathrin Correll

Rechtsanwältin

Beratungsfelder

Wir beraten im Spannungsfeld zwischen Wirtschaft und Umwelt mit Verantwortungs­bewusstsein und unternehmerischem Geist.

Wirtschaft & Umwelt

Wir sind traditionell stark in der Rechtsberatung im klassischen Umweltrecht – Immissionsschutz, Abfall, Wasser, Naturschutz, Bodenschutz, Chemikalien, Emissionshandel. Seit vielen Jahren beraten wir Unternehmen aus den Bereichen Chemie, Pharma, Stahl, Metall, Holz, Papier, Glas, Baustoffe, Lebensmittel, Automobil, Ver- und Entsorgung. Wir sind hochspezialisiert und begleiten unsere Mandanten aus Unternehmen und staatlichen Institutionen auch in allen umweltrechtlichen Verfahrensfragen.

Umwelt & Transformation

Wir unterstützen Wirtschaft und Staat bei der Umsetzung des Green Deal und begleiten unsere Mandanten auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft. Wir beraten zu Vorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien, Projekte der Dekarbonisierung und bei der Umsetzung der Circular Economy. Wir verfügen über besondere Expertise im Klimaschutzrecht, in Rechtsfragen der Anpassung an den Klimawandel und der Bewältigung der Folgen des Klimawandels.

Planung & Infrastruktur

Wir beraten Energie- und Infrastrukturprojekte, vom Konzept über die Raumordnung bis hin zum Planfeststellungsbeschluss. Wir lösen Probleme, bearbeiten fachrechtliche Details und behalten gleichzeitig das Gesamtprojekt im Blick. Vorhabenträger profitieren von unserer Erfahrung im Umgang mit der Öffentlichkeit, den Zulassungsbehörden und Fachgutachtern, um ihre Vorhaben erfolgreich zu realisieren.

Gesetzgebung & Verfassung

Wir begleiten Rechtssetzungsverfahren im Umwelt- und Planungsrecht auf europäischer und nationaler Ebene. Wir prüfen für Verbände, Unternehmen und staatliche Institutionen Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Regulierung. Wir prüfen verfassungs- und europarechtliche Vorgaben. Wir führen umweltrechtliche Grundsatzverfahren vor Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht.

Verfahrens­management & Öffentlichkeit

Wir beraten und vertreten Unternehmen gegenüber Behörden in komplexen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren. Wir betreuen Vorhaben im industriebezogenen Anlagenrecht und in der umweltbezogenen Fachplanung. Wir beraten zu SUP, zu UVP und bei Öffentlichkeitsbeteiligungen. Wir vermitteln zwischen unterschiedlichen Interessen, kennen die Abläufe und erzielen sinnvolle, verfahrensbeschleunigende Ergebnisse.

Compliance & Organisation

Wir helfen Unternehmen in Fragen der Umwelt- und Arbeitsschutz-Organisation (EHS), beraten zu Fragen der Betreiberverantwortung und gestalten umfassende Regelwerke zur Bewertung der nachhaltigen und ethischen Praxis von Unternehmen (ESG). Wir unterstützen beim Aufbau von Systemen zur Umsetzung von Regelwerken und Nebenbestimmungen. Und wir vertreten unsere Mandanten auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren und im Umweltstrafrecht.

Karriere. Machen.

Spannende Themen. Herausfordernde Mandate.
Herausragende Klienten. Einen Unterschied machen.

Wir wachsen und suchen

Rechtsanwält:innen

Anwaltliches Arbeiten mit uns bedeutet:

  • Eine Tätigkeit an der Schnittstelle von Politik und Recht
  • Juristische Beratung im wirtschaftsbezogenen Umweltrecht
  • Begleitung von herausragenden Projekten und zu anspruchsvollen Themen der industriellen Transformation, oft mit europarechtlichem Hintergrund
  • Raum für die Entwicklung einer eigenständigen Beraterpersönlichkeit
  • Teamgeist und eine gute Work-Life-Balance
  • Einen modernen anwaltlichen Arbeitsplatz mit grandioser Aussicht
  • Und selbstverständlich ein angemessenes Gehalt

Wenn Sie das spannend finden und über erste Berufserfahrung verfügen – dann melden Sie sich bei uns!

E-Mail an Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher:

 

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Referendar:innen und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen

Arbeiten mit uns bedeutet:

  • Eine erstklassige Aus- und Weiterbildung im Umweltrecht aus anwaltlicher Perspektive
  • Arbeitszeitmodelle mit Freiraum für Staatsexamina und Promotion
  • Begleitung von herausragenden Projekten und zu anspruchsvollen Themen der industriellen Transformation, oft mit europarechtlichem Hintergrund
  • Teamgeist und eine gute Work-Life-Balance
  • Einen modernen anwaltlichen Arbeitsplatz mit grandioser Aussicht
  • Und selbstverständlich ein angemessenes Gehalt

Das passt zu Ihnen? Erste Erfahrungen im Umweltrecht bringen Sie auch mit – dann melden Sie sich bei uns!

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