Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher betont: „Klärschlammverbrennung und Phosphorrückgewinnung müssen besser verzahnt werden.“
Thema der diesjährigen Tagung am 11./12.11.2024, die wie in den Vorjahren von der Kanzlei KOPP-ASSENMACHER Rechtsanwälte programmleitend begleitet wurde, war die Frage, wie es um die Umsetzung des Fahrplans der Klärschlammverordnung 2017 steht, ab dem Jahr 2029 in Deutschland flächendeckend aus Klärschlämmen den darin enthaltenden wertvollen Phosphor zurückzugewinnen. Denn: Die weltweiten Phosphorreserven sind knapp und eine landwirtschaftliche Pflanzenerzeugung ist ohne Phosphor nicht möglich.
Das durchwachsene Fazit der Konferenz: Lange fehlte es der Klärschlammverordnung 2017 an einer begleitenden Governance-Begleitung. Mit dem BMUV-Branchendialog Phosphorrückgewinnung, der im Mai 2024 erstmalig durchgeführt wurde, ist nun ein Format verfügbar, dass Stakeholder erfolgreich zusammengebracht hat und auch unter einer künftigen Bundesregierung unbedingt fortgeführt werden sollte, auch durch eine eigene Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft.
Thematisiert wurden in den Vorträgen insbesondere der unzureichende Zwischenlagerausbau für Klärschlammaschen und die unklare Gebührenfähigkeit schon heute auflaufender Kosten in den Kläranlagen für die Vorbereitung des Phosphorrecyclings. So würden Investitionsentscheidungen erschwert und das Ziel einer Phosphorrückgewinnung ab 2029 gefährdet.
In seinem eigenen Vortrag ging RA Stefan Kopp-Assenmacher besonders auf die Schnittstelle des Abfall- zum Produktrecht ein, den Phosphor im Recycling-Vorgang durchläuft. Seine Einschätzung: Mit der EU-Düngeprodukteverordnung liegt bereits ein handlungsleitendes Regelungsregime auf dem Tisch, das Vorbildfunktion auch für eine, ggf. noch einfachere, nationale düngerechtliche Regelung sein könnte. Das Interesse der Wirtschaft könnte auch durch neue Sekundärrohstoffquoten und durch konkretere Vorgaben zum Abfallende von Phosphorrezyclaten in industriellen Anwendungen gesteigert werden.
KOPP-ASSENMACHER Rechtsanwälte bei der 7. Berliner Klärschlammkonferenz 2024