Bundesrat beschließt IED-Umsetzungsgesetzgebung
Die IED-Umsetzungsgesetzgebung – über die wir fortlaufend berichten – hat am 25. September 2026 den Bundesrat passiert. Die novellierten Gesetze werden in Kürze in Kraft treten, die Verordnungen gehen noch einmal zurück zur Bundesregierung.
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Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 im UWG: Stärkung des Verbraucherschutzes gegen „Greenwashing“
Am 27. September 2026 ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 12.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 43 vom 19.02.2026) in Kraft getreten. Damit wird die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (Richtlinie (EU) 2024/825 - „Empowering-Consumers-Richtlinie - EmpCo-Richtlinie“), wie in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2024/825 vorgegeben, in Deutschland fristgerecht umgesetzt.
Leitlinien der LAWA zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit
Mit zunehmender Wasserknappheit treten Konkurrenzen zwischen verschiedenen Wassernutzungen stärker in den Vordergrund. Für Behörden und Wassernutzer stellt sich damit immer mehr die Frage, nach welchen Maßstäben im Konfliktfall priorisiert werden soll. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat hierzu Leitlinien erarbeitet.
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Inkrafttreten der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) – Ein Praxisbericht zum neuen Verpackungsrecht
Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR - Verordnung (EU) 2025/40) ist seit dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union direkt anwendbares Recht. Sie bewirkt eine grundlegende Reform auch des deutschen Verpackungsrechts.
Referentenentwurf zum UVP-Anpassungsgesetz
Mit dem Referentenentwurf eines UVP-Anpassungsgesetzes vom 27. Juli 2026 möchte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) das Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung an die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anpassen und zugleich Verfahren für bestimmte umwelt- und klimafreundliche Änderungsvorhaben vereinfachen. Kernstück ist ein neuer § 9 Absatz 3a UVPG-E. Daneben sieht der Entwurf Änderungen bei kumulierenden Vorhaben, der Strategischen Umweltprüfung, der Bauleitplanung und den UVP-Portalen vor. Der Entwurf befindet sich allerdings noch in einem frühen Stadium und lässt an mehreren Stellen erkennen, dass einzelne Regelungen nicht abschließend geklärt sind.
Gesetzesentwurf zur EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie 2024/1203
Die Verschärfung des Umweltstrafrechts nimmt Gestalt an. Mit der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt hat die Europäische Union den Rahmen für eine deutlich weitergehende strafrechtliche Ahndung von Umweltverstößen gesetzt. Die Richtlinie war bis zum 21. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen.
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Fokussierung auf Umwelt, Planung und Regulierung. Präzision und Effektivität. Engagement in der spezialisierten Beratung von Unternehmen und staatlichen Institutionen in allen Belangen des Umwelt- und Planungsrechts. Als langjährig erfahrene Experten im Umwelt- und Planungsrecht stehen wir unseren Mandanten zur Seite. Wir arbeiten hochspezialisiert und vorausschauend.
Wir sind traditionell stark in der Rechtsberatung im klassischen Umweltrecht – Immissionsschutz, Abfall, Wasser, Naturschutz, Bodenschutz, Chemikalien, Emissionshandel. Seit vielen Jahren beraten wir Unternehmen aus den Bereichen Chemie, Pharma, Stahl, Metall, Holz, Papier, Glas, Baustoffe, Lebensmittel, Automobil, Ver- und Entsorgung. Wir sind hochspezialisiert und begleiten unsere Mandanten aus Unternehmen und staatlichen Institutionen auch in allen umweltrechtlichen Verfahrensfragen.
Wir unterstützen Wirtschaft und Staat bei der Umsetzung des Green Deal und begleiten unsere Mandanten auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft. Wir beraten zu Vorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien, Projekte der Dekarbonisierung und bei der Umsetzung der Circular Economy. Wir verfügen über besondere Expertise im Klimaschutzrecht, in Rechtsfragen der Anpassung an den Klimawandel und der Bewältigung der Folgen des Klimawandels.
Wir beraten Energie- und Infrastrukturprojekte, vom Konzept über die Raumordnung bis hin zum Planfeststellungsbeschluss. Wir lösen Probleme, bearbeiten fachrechtliche Details und behalten gleichzeitig das Gesamtprojekt im Blick. Vorhabenträger profitieren von unserer Erfahrung im Umgang mit der Öffentlichkeit, den Zulassungsbehörden und Fachgutachtern, um ihre Vorhaben erfolgreich zu realisieren.
Wir begleiten Rechtssetzungsverfahren im Umwelt- und Planungsrecht auf europäischer und nationaler Ebene. Wir prüfen für Verbände, Unternehmen und staatliche Institutionen Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Regulierung. Wir prüfen verfassungs- und europarechtliche Vorgaben. Wir führen umweltrechtliche Grundsatzverfahren vor Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht.
Wir beraten und vertreten Unternehmen gegenüber Behörden in komplexen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren. Wir betreuen Vorhaben im industriebezogenen Anlagenrecht und in der umweltbezogenen Fachplanung. Wir beraten zu SUP, zu UVP und bei Öffentlichkeitsbeteiligungen. Wir vermitteln zwischen unterschiedlichen Interessen, kennen die Abläufe und erzielen sinnvolle, verfahrensbeschleunigende Ergebnisse.
Wir helfen Unternehmen in Fragen der Umwelt- und Arbeitsschutz-Organisation (EHS), beraten zu Fragen der Betreiberverantwortung und gestalten umfassende Regelwerke zur Bewertung der nachhaltigen und ethischen Praxis von Unternehmen (ESG). Wir unterstützen beim Aufbau von Systemen zur Umsetzung von Regelwerken und Nebenbestimmungen. Und wir vertreten unsere Mandanten auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren und im Umweltstrafrecht.
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